Der Betreiber einer Kampfsportschule in Düsseldorf darf im Impressum seines Internetauftritts weder „Königreich Deutschland“ als Aufsichtsbehörde nennen, noch auf die Gerichtsbarkeit dieses Königreichs verweisen. Beides sei irreführend, befand das Oberlandesgericht in Düsseldorf am Donnerstag (I 20 Ukl 6/23). Das Gericht gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hessen statt. Bei einem Verstoß gegen das Verbot drohen dem Betreiber nun 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.
Das zur „Reichsbürger“-Szene zählende sogenannte „Königreich Deutschland“ wird im NRW-Verfassungsschutzbericht im Kapitel Rechtsextremismus erwähnt. Die Gruppierung wurde 2012 in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) gegründet, sie wurde von Peter Fitzek gegründet, der sich selbst zum „König von Deutschland“ ernannte.
Die Gruppe erwecke den Anschein, man könne sich durch einen „Übertritt“ zum „Königreich“ der Steuerpflicht entziehen, heißt es vom Verfasssungschutz. Das „Betriebsregister 2022“ des „Königreichs“ führt die in Düsseldorf ansässige Kampfsport-Schule als dem „Königreich“ zugehörig auf.