Am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße wird ein Mann hinterrücks erschossen. Rund 50 Jahre später steht ein Ex-Stasi-Mitarbeiter vor Gericht. Im Prozess kommt es immer wieder zu Überraschungen.
Der Prozess gegen einen Ex-Stasi-Mitarbeiter zu einem tödlichen Schuss am früheren DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße wird länger dauern als zunächst geplant. Das Landgericht Berlin geht inzwischen von Verhandlungsterminen bis zum August aus, wie der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka am Donnerstag mitteilte. Hintergrund sind unter anderem neue Informationen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv zu Strukturen an dem belebtesten Grenzübergang zwischen Ost und West, der wegen der oft schmerzhaften Verabschiedungen als „Tränenpalast“ bekannt ist. Das Gericht zieht in Erwägung, einen historischen Sachverständigen zu hören.
Angeklagt ist ein heute 80-Jähriger aus Leipzig. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft ihm heimtückischen Mord vor. Der damalige Oberleutnant soll am 29. März 1974 den 38-jährigen Polen Czesław Kukuczka am Grenzübergang Friedrichstraße aus zwei Meter Entfernung gezielt von hinten in den Rücken geschossen haben, so die Anklage. Der Deutsche soll zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit angehört und mit der „Unschädlichkeitmachung“ des polnischen Vaters dreier Kinder beauftragt worden sein. Die Verteidigerin des Angeklagten hatte zum Prozessauftakt erklärt, ihr Mandant bestreite die Vorwürfe.
Gericht: „Wir haben einen lückenhaften Erkenntnisstand“
Die drei Kinder – eine Tochter und zwei Söhne – sowie eine Schwester des getöteten Polen treten im Verfahren als Nebenkläger auf. Der Angeklagte sei Teil eines Systems gewesen, sagten ihre Anwälte. Um dies zu verstehen und etwaige Handlungsspielräume beurteilen zu können, sei eine sachverständige Einordnung wichtig.
Richter Miczajka sagte, das Gericht habe selbst nicht damit gerechnet, wie viele neue Informationen aus Archiven im Verlauf der Verhandlung bekannt würden. „Ein Missstand in dem Verfahren ist: Wir haben einen lückenhaften Erkenntnisstand.“ Der Richter erklärte, das Gericht habe die Stasi-Unterlagen-Behörde gebeten, nach weiteren Informationen zum Grenzkontrollpunkt Friedrichstraße zu suchen.
Wegen seiner zeitgeschichtlichen Bedeutung wird die Verhandlung aufgezeichnet. Die Ermittlungen zu dem tödlichen Schuss an dem Grenzübergang waren über viele Jahre nicht vorangekommen. Erst 2016 gab es laut Staatsanwaltschaft entscheidende Hinweise auf einen möglichen Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv. Zunächst ging die Behörde jedoch von einem Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Zuletzt sah die Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.