Kabinett beschließt Gesetz zur Reform der hausärztlichen Versorgung

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz den Hausärzteberuf attraktiver machen und so einem drohenden Ärztemangel entgegen wirken. Das Kabinett stimmte dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz am Mittwoch zu, nun muss sich der Bundestag damit befassen. Von „einer Investition in den Erhalt der Hausarztpraxis“ sprach Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Scharfe Kritik äußerten hingegen Sozialverbände und Krankenkassen.

Ohne das Gesetz werde es in vielen ländlichen Gebieten aber auch Teilen der Großstädte keine Hausärzte mehr geben, sagte Lauterbach bei der Vorstellung des Vorhabens in Berlin. Bundesweit seien bereits heute 5000 Hausarztsitze nicht besetzt. „Wir dürfen aber nicht zulassen, das es medizinische Banlieus gibt.“ Das Gesetz sei deshalb „sehr wichtig“, betonte der Minister.

Dieser will den Beruf des Hausarztes „attraktiver machen“. Hausärztinnen und -ärzte sollen dafür bessere Abrechnungsmöglichkeiten bekommen: Geplant ist eine sogenannte Entbudgetierung, bisherige Honorarobergrenzen würden damit wegfallen. Jene, die viele Hausbesuche machen, sollen mit der Einführung bestimmter Pauschalen zudem besonders honoriert werden.

Überfüllte Praxen soll es in Zukunft ebenfalls nicht mehr geben. Denn Patientinnen und Patienten müssten künftig nicht mehr allein aus Abrechnungsgründen alle drei Monate zum Arzt – Jahrespauschalen sollen die aktuellen Quartalspauschalen ersetzen. Stattdessen würden Kapazitäten für akute Fälle frei. Der Gesundheitsminister setzt zudem darauf, dass es sich durch die wegfallenden Budgets für die Hausärzte wieder lohnt, mehr Patienten aufzunehmen.

Alle Maßnahmen zusammen sollen Lauterbach zufolge dafür sorgen, dass sich wieder mehr Medizinstudierende für den Hausarztberuf entscheiden. Das Gesetz enthält aber auch über diesen Fachbereich hinaus gehende Punkte: Der Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Psychotherapie soll verbessert werden, das Antragsverfahren auf solch eine Therapie zudem künftig einfacher und flexibler möglich sein. 

Ebenfalls erleichtert werden soll die Gründung von kommunalen medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Eine weitere Neuerung ist im Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA), dem zentralen Selbstverwaltungsorgans im Gesundheitswesen, geplant: Pflegekräfte und Patientenvertreter sollen dort mehr Mitspracherechte bekommen.

Ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen war außerdem die Einführung von Gesundheitskiosken, niedrigschwelligen Anlaufstellen in ländlichen Gebieten und strukturschwachen Stadtvierteln, sowie ein Förderprogramm für Medizinstudienplätze. Letzteres sorgte aber für starke Kritik der Krankenkassen, da auf diese Kosten im dreistelligen Millionenbereich zugekommen wären.

Lauterbach strich beide Vorhaben aus dem Gesetzentwurf, um das Gesetz nicht unnötig weiter aufzuhalten. Sie sollen jedoch bei den Beratungen des Bundestags wieder in das Gesetz hinein gelangen. Der SPD-Minister zeigte sich am Mittwoch zuversichtlich, dass dies gelingt: „Wir haben im parlamentarischen Verfahren bislang immer wesentliche Verbesserungen der Gesetze hinbekommen.“

Die Koalitionspartner FDP und Grüne begrüßten das Vorhaben Lauterbachs. Die FDP-Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus hob die Verbesserung des Zugangs von Kindern und Jugendlichen zu Psychotherapie hervor. Diese sei „überfällig“. Von „einem ersten Schritt für die Modernisierungsreform der ambulanten Gesundheitsversorgung“ sprach der Grünen-Gesundheitspolitiker Armin Grau. Er betonte aber zugleich, dass im parlamentarischen Verfahren „wichtige Reformaspekte“ erneut auf die Tagesordnung müssten.

Scharfe Kritik äußerten hingegen die Diakonie und das Deutsche Rote Kreuz (DRK). „Wir verpassen die Chance, unser ambulantes Gesundheitssystem so weiterzuentwickeln, dass alle Menschen Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung haben“, erklärte Diakonie-Vorständin Maria Loheide. Wichtige Bausteine wie die Kioske seien aus dem Gesetz gestrichen worden. Lohheide appellierte an die Abgeordneten, „das Gesetz so nicht passieren zu lassen, sondern sich dafür einzusetzen, dass diese Vorhaben wieder in den Gesetzentwurf aufgenommen werden“. 

Das ‚Stärkungsgesetz‘ im Namen sei „reine Verpackung“, kritisierte Joß Steinke vom DRK. Er bemängelte ebenfalls das Fehlen unter anderem der Gesundheitskioske.

Deutlich höhere Kosten für die Beitragszahlerinnen und -zahler erwartet der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) – „aber im Gegenzug noch nicht mal nennenswerte Versorgungsverbesserungen“. Genauere Zahlen nennt der Vize-Chef des AOK-Bundesverbands, Jens Martin Hoyer: Er geht durch „diese Gießkannen-Finanzierung“ von Mehrbelastungen für die GKV in Höhe von 300 Millionen Euro pro Jahr aus. „Es bleibt in erster Linie ein Vergütungs-Steigerungsgesetz für Hausärztinnen und Hausärzte“, betont Hoyer.