Verbraucherzentrale: Warnung vor Nepp mit unnötigen Pflegeprodukten

Unseriöse Firmen schwatzen Pflegebedürftigen Produkte auf, die diese gar nicht brauchen. Die Rechnung für das Hilfsmittel-Abo schicken sie an die Kasse – teils mit gefälschten Unterschriften.

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich Beschwerden über eine Betrugsmasche mit Pflegehilfsmitteln. Unseriöse Firmen schwätzen dabei Pflegebedürftigen Einwegprodukte als Abo auf und stellen diese Pakete monatlich den Pflegekassen in Rechnung. Pflege-Expertin Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen sieht darin „eine riesige Verschwendung“ auf Kosten der Beitragszahler, wie sie der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Einfallstor für diese Masche ist eine Regelung, wonach Pflegebedürftige monatlich 40 Euro für Verbrauchsartikel wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Masken oder Desinfektionsmittel in Rechnung stellen dürfen. Einzige Voraussetzung: Sie müssen einen Pflegegrad haben und zu Hause gepflegt werden. Keine Voraussetzung: ein Rezept vom Arzt oder eine Genehmigung der Kasse.

Der unbürokratische Zugang zu Hilfsmitteln sei gut gemeint, findet Hubloher, er lade aber auch zu Missbrauch ein. „Denn unseriöse Firmen nutzen das aus.“ Sie rufen Pflegebedürftige an, klingeln an der Haustür oder kontaktierten sie per Mail. „Die erste Frage ist: woher haben die die Daten“, fragt Hubloher. Die Firmen schwätzen den Menschen dann Verträge auf für Lieferungen, die sie gar nicht brauchen. Teilweise würden dafür auch Unterschriften gefälscht.

Die Kranken- und Pflegekassen in Hessen berichten ebenfalls über solche Fälle. „Leider treffen Kriminelle auf ohnehin sehr belastete, ältere und kranke Menschen oder ihre Angehörigen und nutzen die Situation in den Familien dementsprechend aus“, sagte die Sprecherin der DAK-Gesundheit in Hessen, Sandra Scheuring.

Dem hessischen Landeskriminalamt (LKA) sind keine derartigen Anzeigen bekannt, wie die Pressestelle auf Anfrage mitteilte. Ob in den genannten Fällen tatsächlich der Tatbestand eines Betrugsdeliktes erfüllt ist, steht für das LKA nicht fest: Die vertraglich zugesicherte Leistung werde ja erbracht.