Erneut hebt das Parlament die Immunität eines AfD-Abgeordneten auf, um Ermittlungen zu ermöglichen. Der sieht darin einen Versuch, die Wahlchancen seiner Partei zu verschlechtern.
Nach dem AfD-Abgeordneten Petr Bystron hat der Bundestag auch dem AfD-Parlamentarier Hannes Gnauck die Immunität entzogen. Das Parlament stimmte am Donnerstagabend gegen die Stimmen der AfD für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses. Damit erteilten die Abgeordneten die „Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens“ gegen den Vorsitzenden der Jungen Alternative. Die Jugendorganisation der AfD wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz im April 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Dagegen ist beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage anhängig.
Über die Hintergründe der Aufhebung der Immunität von Gnauck wurde zunächst nichts bekannt. Nach ARD-Informationen soll es um eine Disziplinarklage aus seiner Zeit bei der Bundeswehr gehen. Gnauck vertritt die AfD im parlamentarischen Verteidigungsausschuss. Das hatten Politiker anderer Parteien bereits scharf kritisiert, nachdem bekannt geworden war, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr den früheren Soldaten als „Extremisten“ eingestuft hatte.
Gnauck selber, der von 2014 nach 2021 als Zeitsoldat bei der Bundeswehr war, erklärte am Abend, er habe Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bereits vor Wochen angeboten, seine Immunität aufzuheben, um im Raum stehende Vorwürfe auszuräumen. Bas habe ihn damals wissen lassen, dass dieser Schritt nicht notwendig sei. Nun werde kurz vor der EU-Wahl „ohne ersichtlichen Anlass“ seine Immunität doch aufgehoben, um Ermittlungen in einem seit drei Jahre ruhenden Verfahrens zu ermöglichen.
„Die fälschliche Darstellung von Oppositionspolitikern als korrupt oder kriminell soll offensichtlich die Ergebnisse der AfD verschlechtern. Dieses Vorgehen ist demokratie- und rechtsstaatsschädigend“, erklärte der Politiker. Er habe sich nichts vorzuwerfen und werde die Ergebnisse der Ermittlungen abwarten.
Gegen Gnaucks Parteikollegen Bystron wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche ermittelt. Deshalb wurde am Donnerstag dessen Immunität aufgehoben und sein Abgeordnetenbüro durchsucht.
Beschlussempfehlung des Bundestags